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Das Reichstagsgebäude

Klimaklage gegen Bundesregierung – Warum die Regierung verklagt wurde

Am 31. Oktober 2019 stand die deutsche Bundesregierung erstmals aufgrund ihrer Versäumnisse im Klimaschutz vor Gericht. Obwohl die Klage zunächst abgewiesen wurde, war es für die Kläger ein Erfolg, da das Berliner Verwaltungsgericht klarstellte, dass Klagen auf mehr Klimaschutz grundsätzlich zulässig sind. Daraufhin reichen im Februar 2020 neun junge Menschen, zum Teil auch aus der ersten Klage stammend, erneut Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Wer hat die Klimaklage eingereicht?

Die Klage wurde von drei Bauernfamilien eingereicht, welche von der Umweltorganisation Greenpeace und Germanwatch unterstützt wurden. Vor allem die nachkommende Generation dieser drei aus Niedersachsen, Brandenburg und von der Nordfriesischen Insel Pellworm stammenden Bauernfamilien reichten die Klage gegen die Bundesregierung, zusammen mit der bekannten Klimaschutz- und Fridays-for-Future Aktivistin, Luisa Neubauer ein. Grund der Klage: Sie fühlen sich durch die nicht eingehaltenen Klimaziele in ihrer Existenz bedroht.

Warum wurde gegen das Klimaschutzgesetz geklagt?

Die teilweise noch sehr jungen Kläger begründen ihre Klage damit, dass aufgrund des voranschreitenden Klimawandels die landwirtschaftliche Tätigkeit ihrer Familien stark beeinträchtigt wird und somit ihre Existenz bedroht ist. Sie sehen den Gesetzgeber hier in der Pflicht, die Familien und deren Betriebe besser zu schützen und kritisieren, dass die Bundesregierung mit dem 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz nicht genug gegen die Klimakrise unternimmt. Sophie Backsen, eine der Klägerinnen von der Insel Pellworm, weist zum Beispiel darauf hin, dass Teile ihrer Heimat schon jetzt unter dem ansteigenden Meeresspiegel liegen und die Insel langfristig nicht durch die Erhöhung der Deiche zu schützen sei.

Auch für die anderen Bauernfamilien habe der voranschreitende Klimawandel und die Verfehlung der Klimaschutzziele verheerende Folgen: Temperaturerhöhung, Hagel und extreme Niederschläge, drohende Hochwasser, aber auch Ernteausfälle und Schädlinge, die sich durch den Klimawandel besser verbreiten, haben für Bauern finanzielle Konsequenzen. Für einen der Kläger, Biolandwirt Heiner Lütke Schwienhorst, ist dies schon jetzt spürbar, da sich seine Ernteerträge der letzten Jahre, aufgrund von Dürre und Trockenheit, um etwa 33% reduziert haben.

Da die Klimaziele, die bis zum Jahr 2020 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber dem Stand von 1990 vorsahen, verfehlt wurden, sind die Kläger sich einig: Die Klimapolitik der Bundesregierung verstößt gegen ihre Grundrechte. Aus diesem Grund reichten sie im Februar 2020 die Beschwerde beim Verfassungsgericht ein.

Die Insel Pellworm

Was beinhaltet die Klimaklage gegen die Bundesregierung?

Die Klageschrift an das Bundesverfassungsgericht beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht des Staates für das Eigentum seiner Bürger. Da aufgrund des Klimawandels die Landwirtschaft und die Existenz der Bauern bedroht wird, argumentieren die Kläger, dass durch unzureichend geplante und umgesetzte Maßnahmen, zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, eine Verletzung von Freiheitsrechten vorliegt. Spezifisch geht es hier um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, aus dem folgt, dass dies auch für Menschen zukünftiger Generationen zu gewährleisten ist.

Konkret bezieht sich die Klimaklage also auf zwei Aspekte:

  • Erstens: Die Ziele der Klimapolitik der Bundesregierung (Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55%, bis 2030) ist nach neusten wissenschaftlichen Prognosen nicht ausreichend, um dem völkerrechtlichen Klimaabkommen von 2015 (Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad) nachzukommen.
  • Zweitens: Die Maßnahmen, welche im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verabschiedet wurden, sind nicht nur zu niedrig gesteckt, sondern werden zudem nicht erreicht werden.

Wie fiel das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen das Klimaschutzgesetz aus?

Laut Bundesverfassungsgericht ist das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht ausreichend. Das Gericht stellte fest, dass konkrete Regelungen fehlen, die die Verminderung von Treibhausgas Emissionen ab 2031 vorsehen. Somit gab das Urteil über die Verfassungsbeschwerden den Klägern teilweise recht. Der Gesetzgeber muss dies nun nachbessern.

Warum ist das Klimaschutzgesetz verfassungswidrig?

Im Gesetz wurden bisher nur Maßnahmen festgelegt, die die Emissionen bis 2030 verringern sollen. Die Verantwortung mit dem Umgang der langfristigen Gefahren des Klimawandels tragen somit die nachkommenden Generationen, so die Richter.

Die unzureichende Klimaschutzpolitik der Bundesregierung führe also dazu, dass immer dringendere und kurzfristige Maßnahmen nötig werden, um die globale Erderwärmung wie geplant auf 1,5 Grad zu begrenzen. Um die Rechte der jüngsten Kläger zu wahren hätte die Regierung Vorkehrungen treffen müssen, die einen „freiheitsschonenden Übergang in die Klimaneutralität“ gewährleisten.

Deshalb verpflichtete das Gericht den Gesetzgeber jetzt bis Ende 2022 die Klimaziele ab 2031 besser zu regeln, aber gegen die bis 2030 festgelegten Klimaziele seien laut dem Beschluss nichts einzuwenden.

Ein Bild einer Justizstatue

Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichts

Obwohl sich der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts eindeutig gegen die Klimapolitik der Regierung richtet, reagieren viele der Deutschen Regierungsparteien eher positiv auf das Urteil. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), zum Beispiel, begrüßt die Entscheidung als „historischen Moment“ der Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf die Tagesordnung jeglicher Politik in Deutschland setzt.

Aus der Opposition kamen auch kritische Stimmen: Die Linke betonte, dass Klimaschutz und Klimaschutzziele als Recht verbindlich und einklagbar sein müssen, da die Regierung ihre eigenen Klimaziele seit Jahren nicht einhalte.

Auch die Umweltschützer äußerten sich zu dem Urteil: „Es ist ein unfassbar großer Tag für viele.“, so Luisa Neubauer am Tag des Urteils. Die Entscheidung über die Klimaklage zeige dass „unsere zukünftigen Freiheiten und Rechte eben nicht weniger wichtig als die Rechte und Freiheiten der Generation heute [sind].“

Greenpeace feiert zwar die Erfolge der Klimaklagen, drängt jedoch auch auf wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel: Sowie die Linke fordert die Organisation einen Kohleausstieg bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040. Um diese Jahresemissionsmengen zu erreichen, müssten laut Greenpeace jegliche klimaschädlichen Subventionen bis 2025 gestoppt werden und in Zukunft dürften Investitionen nur noch in klimafreundliche Projekte fließen.

Fazit zum Thema Klimaklage gegen die Bundesregierung

Das Durchhaltevermögen der Bauernfamilien hat sich bewährt: Nachdem die erste Klage beim Berliner Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, ist ihre Beschwerde über das Klimaschutzgesetz nun durchgegangen. Zwar haben die jungen Kläger der Bauernfamilien aus Niedersachsen, Brandenburg und von der Insel Pellworm nur teilweise Recht bekommen, jedoch ist das Resultat der Klimaklage durchaus ein Erfolg.

Durch das Urteil ist die Bekämpfung der Klimakrise weiter in den Fokus der Politik geraten und zum zentralen Teil vieler Wahlprogramme geworden. Viele plädieren jetzt für mehr Klimaschutz und erarbeiten neue Strategien, um diesen auch nach 2030 erfolgreich umzusetzen.

Es wird sich zeigen, ob Deutschland in den nächsten Jahren ein Klimapaket schnüren kann, das den Temperaturanstieg aktiv bekämpft und bedrohte Gebiete wie Pellworm noch rechtzeitig vor dem Ertrinken rettet. 🌱

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Bildquellen

  • Reichstagsgebaeude: iStock/bluejayphoto
  • Pellworm-Wattenmeer: iStock/3quarks
  • Klimaklage-vor-dem-BVG: iStock/Ulf Wittrock