Was Dekarbonisierung von Gebäuden heißt, welche Hebel wirken und was seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt: Heizung, Förderung, CO₂-Preis.
Von Johanna Jung · aktualisiert am · 13 Min. Lesezeit
Kurz erklärt
Die Dekarbonisierung von Gebäuden ist die Umstellung von Heizung, Warmwasser und Bau auf Verfahren ohne fossile Treibhausgasemissionen. Sie verbindet drei Hebel: weniger Energiebedarf durch Sanierung, Wärme aus Wärmepumpe, Fernwärme oder erneuerbaren Brennstoffen und emissionsarme Baustoffe. Deutschland strebt dies bis 2045 an.
Emissionen Gebäudesektor
103,4 Mio. t CO₂-Äq.2025, +3,4 % (UBA)
Verkaufte Wärmepumpen
299.0002025, erstmals vor Gasheizungen (BDH)
Rechtsrahmen Heizung
GModGersetzt seit 29. Juli 2026 das GEG
Was bedeutet Dekarbonisierung von Gebäuden?
Dekarbonisierung von Gebäuden bedeutet, dass Heizen, Warmwasser und Bau eines Gebäudes keine fossilen Treibhausgase mehr verursachen. Gemeint sind zwei Emissionsquellen: die Betriebsemissionen, die beim Verbrennen von Erdgas und Heizöl entstehen, und die grauen Emissionen aus Herstellung, Transport und Einbau von Baustoffen.
Weltweit verursachen Bau und Betrieb von Gebäuden laut UN-Umweltprogramm 34 % der CO₂-Emissionen und 32 % des Energieverbrauchs. In Deutschland zählt das Treibhausgasinventar nur die direkten Emissionen aus Heizkesseln im Gebäudesektor; Fernwärme und Strom werden der Energiewirtschaft zugerechnet, Zement und Stahl der Industrie. Die Dekarbonisierung von Gebäuden reicht deshalb über den statistischen Gebäudesektor hinaus.
Das Ziel gibt das Bundes-Klimaschutzgesetz vor: Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045. Für Gebäude heißt das, dass ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungen verbrannt werden dürfen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt dafür ab 2045 vollständig klimaneutrale Brennstoffe.
Wie viel CO₂ verursachen Gebäude in Deutschland?
Der Gebäudesektor in Deutschland hat 2025 laut Umweltbundesamt 103,4 Mio. t CO₂-Äquivalente ausgestoßen, 3,4 % mehr als 2024. Hauptgrund war die kühlere Witterung, die den Heizbedarf erhöhte. Damit stammen rund 16 % der nationalen Emissionen von 648,9 Mio. t aus Heizkesseln in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Zeitreihen, Zielpfade und die Aufteilung nach Energieträgern erläutert die Seite zu den CO₂-Emissionen des Gebäudesektors. Für die Dekarbonisierung entscheidend ist der Bestand: Laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) entsprechen über 40 % der installierten Heizungen nicht dem Stand der Technik, und für die Klimaziele wären rund eine Million Modernisierungen pro Jahr nötig.
In welcher Reihenfolge lässt sich ein Gebäude dekarbonisieren?
Ein Gebäude wird am wirksamsten in vier aufeinander aufbauenden Schritten dekarbonisiert: Bedarf senken, Heizung umstellen, erneuerbaren Strom einbinden und beim Bauen graue Emissionen begrenzen. Die Reihenfolge entspricht der Logik eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den die Bundesförderung mit einem Bonus belohnt.
Energiebedarf durch Sanierung senken
Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie neue Fenster senken den Wärmebedarf und ermöglichen niedrigere Vorlauftemperaturen. Die Sanierungsquote im Wohngebäudebestand lag 2025 nur bei 0,67 %, nötig wären rund 2 % pro Jahr. Schon ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verteilt die Wärme effizienter.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach senkt die Stromkosten der Wärmepumpe, und Ökostrom deckt den Rest. Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt eine stufenweise Solarpflicht ein, die ab 2030 für alle Neubauten gilt. Grundlagen zur Technik bietet die Seite zur Solarenergie.
Graue Emissionen beim Neubau begrenzen
Bei Neubauten fällt ein großer Teil der Lebenszyklus-Emissionen schon beim Bau an, vor allem durch Zement: Normalbeton verursacht rund 280 kg CO₂ je m³. Wege dazu zeigen die Seiten zu CO₂-ärmerem Zement und Beton und zu Holzhochhäusern. Ab 2028 müssen große Neubauten, ab 2030 alle Neubauten ihr Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus ausweisen.
Wie hat sich der Heizungsmarkt 2025 entwickelt?
2025 wurden in Deutschland erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft: Der Absatz von Wärmepumpen stieg um 55 % auf rund 299.000 Geräte. Gleichzeitig sank der gesamte Heizungsmarkt um 12 % auf rund 627.000 Wärmeerzeuger, den niedrigsten Stand seit 15 Jahren.
Absatz von Wärmeerzeugern in Deutschland 2025
Heizungsart
Stück 2025
Veränderung zu 2024
Verhältnis
Wärmepumpen
299.000
+55 %
Gas-Brennwertgeräte
229.000
−36 %
Biomasseheizungen
29.000
leicht gestiegen
Ölheizungen
22.500
−74 %
Wärmepumpen lösten 2025 Gas-Brennwertgeräte als meistverkaufte Heizung ab, während der Gesamtmarkt schrumpfte. Quelle: BDH, Jahresbilanz vom 01.02.2026; Gas und Öl nach ZDFheute auf Basis der BDH-Zahlen.
Das Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr wurde damit erneut verfehlt. Der BDH führt den Markteinbruch vor allem auf politische Unsicherheit über die künftigen Heizungsregeln und die laufende kommunale Wärmeplanung zurück.
Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit Juli 2026?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und hebt die Pflicht auf, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen; es wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226), und die Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026.
Eigentümer können die Heizungsart seitdem frei wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen eine „Bio-Treppe“ (§ 43): Ab 2029 müssen sie zu 10 % mit Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff betrieben werden, ab 2030 zu 15 %, ab 2035 zu 30 % und ab 2040 zu 60 %. Hybridheizungen mit Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse erfüllen diese Anforderung bis 2035 unter Bedingungen.
Die bisherigen Betriebsverbote für alte Heizkessel nach § 72 GEG sind gestrichen, ebenso die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen. Bis 1. Dezember 2026 soll die Bundesregierung ein Gesetz für eine Grüngas- und Grünölquote vorlegen, die ab 2028 mit unter 1 % startet und Lieferanten ab 2045 zu vollständig klimaneutralen Brennstoffen verpflichtet.
Steckbrief Gebäudemodernisierungsgesetz (Stand Oktober 2026)
Beschluss
Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026
Inkrafttreten
Heizungsregeln seit 29.07.2026; Regeln zur EU-Gebäuderichtlinie ab Anfang 2027
Pflicht für öffentliche Neubauten ab 2028, für alle Neubauten ab 2030
Nichtwohngebäude
Mindeststandards für die schlechtesten 16 % bis 2030 und 26 % bis 2033
Evaluierung
2030 (§ 9a)
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wo Wärmenetze ausgebaut werden und wo Gebäude dezentral heizen sollen. Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Gemeinden bis 30. Juni 2028.
Unter dem GEG war die Wärmeplanung an die 65-%-Regel gekoppelt; diese Frist war zuletzt auf den 1. November 2026 verschoben worden und ist mit dem GModG entfallen. Der Wärmeplan ist damit keine Auslöserfrist mehr für Heizungspflichten, aber die wichtigste Entscheidungshilfe: Wer einen Anschluss an ein Wärmenetz erwarten kann, sollte das vor einem Heizungstausch prüfen. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 zu 30 % und bis 2040 zu 80 % mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme gespeist werden. Eine Änderung des WPG (BT-Drs. 21/6587) befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Welche Förderung gibt es 2026 für Heizungstausch und Sanierung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Heizungstausch seit dem 21. Juli 2026 mit einer Grundförderung von 30 % und einkommensabhängigen Boni bis zu 70 %, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Anträge für den Heizungstausch laufen über die KfW, für Maßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA.
Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €; je Haushalt mit Kind wird das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 € gesenkt.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen; ab 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 1. August 2028.
Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, ab 1. Februar 2027 halbjährlich 750 € weniger; der Effizienzbonus ist entfallen.
Gebäudehülle: 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 % zusätzlich.
Ab dem ersten Quartal 2027 plant der Bund, die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % zu senken und einen Bonus von 15 % für Geräte aus EU-Fertigung einzuführen. Das Klimaschutzprogramm 2026 sieht zudem vor, die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) bis 2030 auf 2,7 Mrd. € pro Jahr zu erhöhen; das soll 2030 rund 2,3 Mio. t CO₂ einsparen.
Wie verteuert der CO₂-Preis das Heizen mit Gas und Öl?
Der CO₂-Preis auf Heizöl und Erdgas liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne CO₂ und wird ab 2028 durch den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ersetzt. Grundlage ist bis dahin das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Seit Juli 2026 werden die Zertifikate versteigert; Händler erwarten einen Preis am oberen Rand von 65 €, was Erdgas um rund 1,2 Cent je kWh verteuert. Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 4. August 2026 sieht vor, den Korridor von 55 bis 65 € auch 2027 beizubehalten. Ab 2028 bildet sich der Preis im Emissionshandel der EU am Markt; die Emissionen von Erdgas beim Heizen werden dadurch für alle Mitgliedstaaten einheitlich bepreist.
Was kostet die Heizungsentscheidung über 20 Jahre?
Über 20 Jahre ist eine geförderte Wärmepumpe in unserem Referenzhaus 1.550 bis 17.200 € günstiger als eine neue Gasheizung; wie groß der Abstand ist, entscheiden Förderung, Effizienz der Wärmepumpe und der CO₂-Preis ab 2028. Im ersten Jahr liegen die Energiekosten fast gleichauf: rund 2.650 € für Gas und rund 2.470 € für Strom.
goClimate-Rechnung
Gasheizung mit Bio-Treppe oder Wärmepumpe mit Förderung (2026–2045)
Kosten über 20 Jahre für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf
Variante
Investition netto
Energie, CO₂, Bio-Anteil
Summe
Verhältnis
Gasheizung, CO₂-Preis ab 2028 bei 60 €
12.000 €
60.500 €
72.500 €
Gasheizung, CO₂-Preis steigt bis 2035 auf 200 €
12.000 €
65.800 €
77.800 €
Wärmepumpe, JAZ 3,0, 30 % Förderung
21.600 €
49.300 €
70.900 €
Wärmepumpe, JAZ 3,0, 46 % Förderung
17.100 €
49.300 €
66.500 €
Wärmepumpe, JAZ 3,4, 46 % Förderung
17.100 €
43.500 €
60.600 €
Mit nur 30 % Förderung und einfachem Haushaltsstrom liegt die Wärmepumpe knapp vor der Gasheizung; mit Klimageschwindigkeitsbonus und guter Effizienz spart sie 12.000 bis 17.000 €. Summen aus ungerundeten Werten. Eigene Berechnung, Stand 09.10.2026.
Referenzhaus (Annahme): 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr, Zeitraum 2026–2045, Preise real konstant, ohne Zinsen, Wartung und Grundgebühren-Unterschiede.
CO₂: rund 0,181 kg je kWh Erdgas laut Gasrechnung (Brennwert; bezogen auf den Heizwert 0,201 kg). Gasrechnungen weisen kWh nach Brennwert aus; Emissionsstatistiken rechnen meist mit dem Heizwert; 65 € je Tonne 2026 und 2027, ab 2028 Szenario 60 € konstant oder linearer Anstieg von 100 € (2028) auf 200 € (ab 2035).
Bio-Treppe nach § 43 GModG: 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040); Mehrpreis Biomethan 7 ct/kWh (Annahme), auf den Bio-Anteil fällt kein CO₂-Preis an. Ergebnis: rund 9.300 € Mehrkosten; co2online kommt für eine Biomethan-Beimischung auf rund 9.560 €.
Wärmepumpe: Strompreis 37,0 ct/kWh (BDEW, Haushaltsstrom 2026, ohne Wärmepumpentarif); Jahresarbeitszahl 3,0 oder 3,4 (Annahmen), also 6.667 bzw. 5.882 kWh Strom.
Im Betrieb ist die Wärmepumpe bei Haushaltsstrom kaum günstiger, weil Strom 2026 rund 3,1-mal so viel kostet wie Gas und eine Jahresarbeitszahl von 3,0 diesen Faktor gerade ausgleicht. Den Unterschied machen drei Stellschrauben, die Eigentümer beeinflussen können: der Klimageschwindigkeitsbonus, der ab Februar 2027 schrittweise sinkt und im August 2028 entfällt, die Effizienz (niedrige Vorlauftemperatur, hydraulischer Abgleich) und ein günstigerer Wärmepumpentarif. Bei 70 % Förderung sinkt die Wärmepumpen-Variante auf rund 59.700 €. Die Gasheizung trägt dagegen Risiken, die niemand beeinflussen kann: Allein der CO₂-Preispfad verschiebt ihre Kosten um rund 5.300 €, jeder Cent Biomethan-Mehrpreis um weitere rund 1.300 €. Dazu kommen rund 57 t CO₂ aus dem fossilen Gasanteil in 20 Jahren.
Was verlangt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)?
Die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 verlangt, dass alle Neubauten ab 2030 Nullemissionsgebäude sind und der Gebäudebestand bis 2050 emissionsfrei wird. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 29. Mai 2026 umsetzen; Deutschland tut dies mit dem GModG, dessen EPBD-Regeln Anfang 2027 greifen.
Ein Nullemissionsgebäude hat einen sehr niedrigen Energiebedarf und verursacht vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Für Wohngebäude gilt kein Sanierungszwang für einzelne Häuser, sondern ein nationales Ziel: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch soll bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % sinken. Seit 1. Januar 2025 dürfen Mitgliedstaaten eigenständige fossile Heizkessel nicht mehr fördern, und bis Ende 2026 muss Deutschland einen nationalen Gebäuderenovierungsplan einreichen.
Wo steht Deutschland bei der Umsetzung?
Deutschland kommt bei der Gebäude-Dekarbonisierung langsamer voran als nötig: Die Emissionen stiegen 2025 um 3,4 %, die Sanierungsquote sank auf 0,67 % (2024: 0,69 %, nötig rund 2 %) und der Wärmepumpenabsatz blieb mit 299.000 Geräten unter dem Ziel von 500.000. Die Projektionen zum Klimaschutzprogramm 2026 enthalten die Wirkung des GModG noch nicht.
Fallbeispiel
Nassauische Heimstätte | Wohnstadt: serielle Sanierung in Maintal-Bischofsheim (Stand Oktober 2026)
Seit Sommer 2025 saniert das hessische Wohnungsunternehmen 96 Wohnungen in vier Gebäuderiegeln seriell nach dem Energiesprong-Prinzip (dena, Meldung vom 09.10.2025).
Vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente mit integrierter Haustechnik bringen ein Mehrfamilienhaus in wenigen Wochen auf einen Standard, der übers Jahr rechnerisch rund 100 % seiner Energie selbst erzeugt.
Die von der Deutschen Energie-Agentur betreute Initiative meldet im Oktober 2026 über 100 Wohnungsunternehmen mit konkreten Projekten und rund 16.800 Wohneinheiten in Planung.
Einordnung
Was der Fall zeigt
Serielle Sanierung löst das Zeitproblem am Einzelgebäude: Wochen statt Monate, mit Bewohnern im Haus. Für den Bestand ist die Menge noch klein. Die 16.800 geplanten Wohneinheiten entsprechen rund 0,04 % der 44,0 Mio. Wohnungen in Deutschland (Ende 2025); bei einer Sanierungsquote von 0,67 % werden rechnerisch rund 295.000 Wohnungen pro Jahr vollständig saniert, die gesamte Energiesprong-Pipeline wäre also knapp 6 % eines Jahresvolumens. Belastbare Ist-Werte zu Kosten, CO₂-Einsparung und Mieten aus Maintal liegen öffentlich noch nicht vor. Für Wohnungsunternehmen und Kommunen folgt daraus: Der Ansatz lohnt sich dort, wo viele baugleiche Gebäude stehen, und braucht Stückzahlen, damit die Vorfertigung billiger wird.
Fallbeispiel
Norwegen: Verbot von Ölheizungen und Wärmepumpenabsatz im Vergleich (Stand 2025)
Seit 1. Januar 2020 verbietet die Verordnung FOR-2018-06-28-1060 das Heizen von Gebäuden mit fossilem Mineralöl; landwirtschaftliche Gebäude waren bis 1. Januar 2025 ausgenommen.
2025 wurden in Norwegen 43 Wärmepumpen je 1.000 Haushalte verkauft, nach Litauen (46) der zweithöchste Wert in Europa; der Bestand liegt bei rund 650 je 1.000 Haushalte, Platz 1 (EHPA-Marktbericht 2026).
Deutschland: 299.000 verkaufte Wärmepumpen 2025 (BDH) bei 41,1 Mio. Haushalten (Destatis), also rund 7 je 1.000 Haushalte (eigene Rechnung).
Einordnung
Was der Fall zeigt
Norwegen verkauft je Haushalt rund sechsmal so viele Wärmepumpen wie Deutschland, obwohl Deutschland 2025 ein Rekordjahr für Wärmepumpen hatte. Der Unterschied liegt weniger in der Technik als in der Klarheit: Norwegen hat fossile Ölheizungen per Verordnung beendet, Deutschland hat mit dem GModG 2026 die 65-%-Regel gestrichen und überlässt die Wahl den Eigentümern. Der BDH nennt politische Unsicherheit als Hauptgrund für den Markteinbruch 2025. Übertragbar ist der Fall nur begrenzt, weil Strompreise und Heiztraditionen verschieden sind; er zeigt aber, dass verlässliche Regeln den Markt schneller bewegen als wechselnde Anreize.
Was bedeutet die Gebäudewende für Unternehmen und Mieter von Gewerbeflächen?
Für Unternehmen sind Heizung und Strom ihrer Gebäude meist der größte direkt beeinflussbare Teil der Klimabilanz: Eine eigene Gas- oder Ölheizung zählt zu Scope 1, eingekaufte Fernwärme und der Strom einer Wärmepumpe zu Scope 2 nach dem GHG Protocol. Wer berichtet, etwa nach dem freiwilligen Standard VSME, dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der CSRD, braucht dafür Verbrauchsdaten und Emissionsfaktoren je Standort.
Für Mieter ist der Mietvertrag der wichtigste Hebel. Wer Flächen mietet, wählt die Heizung nicht selbst, bilanziert die Emissionen beim Ansatz der operativen Kontrolle aber in der Regel trotzdem in Scope 1 und 2. Die CO₂-Kosten einer fossilen Heizung teilen sich Vermieter und Mieter bei Nichtwohngebäuden nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz hälftig. Das GModG verpflichtet Eigentümer der energetisch schlechtesten 16 % der Nichtwohngebäude bis 2030 und der schlechtesten 26 % bis 2033 zu Mindeststandards. Mieter sollten deshalb bei Neuabschluss oder Verlängerung drei Dinge verlangen: Verbrauchs- und Emissionsdaten der Fläche, den Sanierungsplan des Vermieters und eine Klausel, die Daten für die Berichterstattung jährlich liefert.
Eigentümer von Betriebsgebäuden können die Rechnung oben auf ihren Standort übertragen; die Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt auch für Nichtwohngebäude. Größere Unternehmen finden Einsparpotenziale über das Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz, Bauprojekte zusätzlich in den grauen Emissionen der Baustoffe.
Welche Kritik und offenen Fragen gibt es?
Die Wahlfreiheit des GModG verschiebt das Kostenrisiko vom Gesetzgeber auf die Eigentümer. Unter der 65-%-Regel war die Richtung vorgegeben; jetzt wettet, wer 2026 eine Gasheizung einbaut, auf den CO₂-Preis im ETS 2 und auf den Biomethanpreis. In unserer Rechnung verschiebt allein der CO₂-Preispfad die Kosten über 20 Jahre um rund 5.300 €. Ob die Bio-Treppe genug klimaneutrale Brennstoffe findet, ist offen: Der BDEW fordert eine realistische Abschätzung des Biomassepotenzials, und Biomethan und Wasserstoff werden zugleich von Industrie und Verkehr nachgefragt; die Seite zur Rolle von grünem Wasserstoff ordnet die Mengen ein.
Rechtlich ist das GModG umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der Linken am 9. Juli 2026 als unzulässig abgewiesen, ohne über den Inhalt zu entscheiden; die Deutsche Umwelthilfe hat eine Klage angekündigt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten die Pflicht zur Grüngasquote (§ 42a) für nicht verbindlich, und der Nationale Normenkontrollrat kritisierte die Verständlichkeit des Gesetzes. Die Evaluierung 2030 kann die Regeln erneut ändern, also mitten in der Lebensdauer einer heute eingebauten Heizung.
Dekarbonisierung von Gebäuden bedeutet, dass Heizen, Warmwasser und Bau keine fossilen Treibhausgase mehr verursachen. Dazu gehören Sanierung, der Umstieg auf Wärmepumpe, Fernwärme oder erneuerbare Brennstoffe und emissionsarme Baustoffe. Ziel in Deutschland ist Klimaneutralität bis 2045.
Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, abgeschafft. Seit dem 29. Juli 2026 gilt stattdessen für neue Gas- und Ölheizungen eine Bio-Treppe mit 10 % erneuerbaren Brennstoffen ab 2029, steigend auf 60 % ab 2040.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Neue Gasheizungen sind erlaubt, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Zusätzlich fällt ein CO₂-Preis an, der 2026 bei 55 bis 65 € je Tonne liegt und ab 2028 im EU-Emissionshandel ETS 2 gebildet wird. Gefördert werden Gasheizungen nicht.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die Förderung beträgt seit dem 21. Juli 2026 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 80 %.
Ist eine Wärmepumpe über 20 Jahre günstiger als eine neue Gasheizung?
In unserer Beispielrechnung ja, aber mit großer Spanne. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf kostet eine neue Gasheizung mit Bio-Treppe und CO₂-Preis von 2026 bis 2045 rund 72.500 bis 77.800 €, eine geförderte Wärmepumpe rund 60.600 bis 70.900 €. Entscheidend sind Förderhöhe, Jahresarbeitszahl, Stromtarif und der CO₂-Preis ab 2028.
Was ist ein Nullemissionsgebäude?
Ein Nullemissionsgebäude hat einen sehr niedrigen Energiebedarf und verursacht vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Nach der EU-Gebäuderichtlinie und dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist es ab 2028 Standard für öffentliche Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten.