Glossar

Beispiel eines Energieaudits: Musterbetrieb, Maßnahmen und Bericht

Beispiel eines Energieaudits: Metallbetrieb mit 3,1 GWh, Energiebilanz, 5 Maßnahmen mit kWh, Euro, CO₂ und Kapitalwert, Berichtsgliederung, reale Fälle.

Von Johanna Jung · aktualisiert am · 12 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Energieaudit-Beispiel ist ein durchgerechneter Musterfall, der zeigt, was ein Audit nach DIN EN 16247-1 liefert: Energiebilanz, bewertete Einsparmaßnahmen mit Investition, Einsparung in kWh, Euro und CO₂ sowie Kapitalwert und einen Bericht. Alle Annahmen dieses Beispiels sind offengelegt.

Verbrauch Musterbetrieb
3,1 GWh/JahrStrom 1,9 GWh, Erdgas 1,2 GWh, Annahme
Einsparung von 5 Maßnahmen
351 MWh/Jahrrund 11 % des Verbrauchs, goClimate-Rechnung
Amortisation gesamt
4,1 Jahre211.000 € Investition, 51.000 € Ersparnis pro Jahr

Welcher Betrieb wird im Beispiel auditiert?

Das Beispiel zeigt einen metallverarbeitenden Mittelständler mit 150 Beschäftigten, einem Standort, Zweischichtbetrieb und einem Endenergieverbrauch von 3,1 GWh pro Jahr. Der Betrieb ist erfunden; Verbrauch, Aufteilung und Maßnahmen sind typische Annahmen, die Preise und Emissionsfaktoren stammen aus öffentlichen Quellen mit Stand 2026.

Ein solcher Betrieb fertigt etwa Blechteile, Baugruppen oder Drehteile: Er nutzt CNC-Maschinen, Pressen, Schweißanlagen, Druckluft, eine Waschanlage mit Trockner und eine gasbeheizte Halle. Die Energiekosten liegen bei rund 408.000 € pro Jahr. Bei einem angenommenen Umsatz von 30 Mio. € sind das rund 1,4 % des Umsatzes; jede eingesparte Kilowattstunde wirkt direkt auf das Ergebnis. Wie ein Audit in sieben Phasen abläuft und welche Unterlagen der Betrieb dafür bereitstellt, beschreibt die Seite Ablauf und Checkliste für das Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Steckbrief des Musterbetriebs (Annahmen)
BrancheMetallverarbeitung, ein Standort, Zweischichtbetrieb
Beschäftigte, Umsatz150 Beschäftigte, 30 Mio. € Jahresumsatz (damit KMU nach EU-Definition)
Endenergie3.100 MWh/Jahr: Strom 1.900 MWh, Erdgas 1.200 MWh
Energiepreise 2026 (netto)Strom 17,2 ct/kWh, Erdgas 6,8 ct/kWh (BDEW, Industrie)
Energiekostenrund 408.000 € pro Jahr
EmissionsfaktorenStrom 344 g CO₂/kWh (Strommix 2025), Erdgas 181 g CO₂/kWh laut Gasrechnung (Brennwert; 201 g je kWh Heizwert laut KfW-Infoblatt). Gasrechnungen weisen kWh nach Brennwert aus; Emissionsstatistiken rechnen meist mit dem Heizwert.
CO₂-Emissionen (Scope 1 und 2)rund 871 t pro Jahr, rund 6 t je Beschäftigtem

Der Musterbetrieb verbraucht mehr als 2,77 GWh, die Schwelle, ab der die Auditpflicht nach dem Regierungsentwurf vom 24. Juni 2026 gelten soll. Quellen: BDEW-Strompreisanalyse und -Gaspreisanalyse August 2026, KfW-Infoblatt CO₂-Faktoren (Oktober 2024); Betriebsdaten sind Annahmen.

Wie verteilt sich der Energieverbrauch im Musterbetrieb?

Im Musterbetrieb entfallen rund 61 % des Energieverbrauchs auf Strom und 39 % auf Erdgas; wegen des höheren Preises verursacht Strom aber 80 % der Energiekosten und 75 % der CO₂-Emissionen. Größte Einzelverbraucher sind die Produktionsmaschinen mit 760 MWh und die Hallenheizung mit 720 MWh.

goClimate-Rechnung
goClimate-Rechnung: Energiebilanz des Musterbetriebs nach Verbrauchern
VerbraucherMWh/JahrAnteilKosten €/Jahrt CO₂/Jahr
Strom: Produktionsmaschinen (CNC, Pressen, Schweißen)76024,5 % 130.720261,4
Strom: Pumpen, Lüftung, Kühlung38012,3 % 65.360130,7
Strom: Druckluft2859,2 % 49.02098,0
Strom: Absaugung, IT, Sonstiges2859,2 % 49.02098,0
Strom: Beleuchtung1906,1 % 32.68065,4
Erdgas: Hallenheizung72023,2 % 48.960130,3
Erdgas: Prozesswärme (Waschanlage, Trockner)42013,5 % 28.56076,0
Erdgas: Warmwasser601,9 % 4.08010,9
Summe3.100100 %408.400870,8

So haben wir gerechnet: Verbrauch je Verbraucher mal Preis (Strom 17,2 ct/kWh, Erdgas 6,8 ct/kWh) bzw. mal Emissionsfaktor (Strom 0,344 t/MWh, Erdgas 0,181 t/MWh laut Gasrechnung; der Gasverbrauch des Betriebs ist wie der BDEW-Preis in kWh Brennwert angegeben, mit dem Heizwert-Faktor 0,201 t/MWh wären es beim Gas 241,2 statt 217,2 t). Die Aufteilung auf Verbraucher ist eine Annahme für einen typischen Metallbetrieb; im echten Audit entsteht sie aus Unterzählern, Lastgängen und Messungen. Quellen: BDEW (August 2026), KfW-Infoblatt CO₂-Faktoren, Strommix 2025.

Genau diese Aufschlüsselung verlangt § 8a EDL-G für Pflichtaudits: Der Bericht muss mindestens 90 % des Gesamtverbrauchs untersuchen und auf gemessenen, belegbaren Daten beruhen. In der Praxis sind die Anteile von Druckluft und Grundlast oft die größte Überraschung, weil sie ohne Messung in „Produktion“ verschwinden. Der Gaspreis ist eine untere Annahme: Der BDEW-Wert gilt für Abnahmen von 5 bis 50 GWh; ein Betrieb mit 1,2 GWh Gas zahlt meist mehr, was die Wärme-Maßnahmen wirtschaftlicher macht.

Welche fünf Maßnahmen findet das Audit im Musterbetrieb?

Das Audit im Musterbetrieb empfiehlt fünf Maßnahmen: Druckluft-Leckagen beseitigen, Beleuchtung auf LED umrüsten, Abwärme der Kompressoren nutzen, Pumpen und Motoren durch IE4-Antriebe mit Frequenzumrichter ersetzen und ein Lastmanagement mit Abschaltung in Stillstandszeiten einführen. Zusammen sparen sie 351 MWh, 51.000 € und 106 t CO₂ pro Jahr bei 211.000 € Investition.

goClimate-Rechnung
goClimate-Rechnung: Maßnahmen des Musterbetriebs
MaßnahmeInvestitionEinsparung MWh/JahrEinsparung €/Jahrt CO₂/JahrAmortisation
1. Druckluft-Leckagen orten und beseitigen6.000 €57 (Strom)9.80419,60,6 Jahre
2. LED-Hallenbeleuchtung mit Steuerung120.000 €114 (Strom)19.60839,26,1 Jahre
3. Wärmerückgewinnung am Kompressor15.000 €90 (Erdgas)6.12016,32,5 Jahre
4. Pumpen und Motoren: IE4 mit Frequenzumrichter45.000 €50 (Strom)8.60017,25,2 Jahre
5. Lastmanagement und Abschaltung im Stillstand25.000 €40 (Strom)6.88013,83,6 Jahre
Summe211.000 €351 (11,3 %)51.012 (12,5 %)106,1 (12,2 %)4,1 Jahre

So haben wir gerechnet: Einsparung in MWh mal Preis bzw. Emissionsfaktor (Werte wie in der Energiebilanz); statische Amortisation = Investition geteilt durch jährliche Ersparnis. Annahmen: Leckageanteil sinkt von 30 % auf 10 % der Druckluft (20 % von 285 MWh); LED spart 60 % von 190 MWh; 40 % der Kompressor-Stromaufnahme nach Leckagebehebung (228 MWh) ersetzen Heizwärme aus Erdgas, Kesselverluste nicht angerechnet; IE4 und Umrichter sparen 25 % an Antrieben mit 200 MWh; Lastmanagement spart rund 5 % des Maschinenstroms, eingesparte Leistungsentgelte nicht eingerechnet. Investitionen sind Schätzwerte.

Was hinter den fünf Maßnahmen steckt

  • Druckluft-Leckagen: Mit Ultraschall lassen sich undichte Kupplungen, Schläuche und Ventile im laufenden Betrieb finden. Die Maßnahme ist fast immer die schnellste, wirkt aber nur, wenn die Suche jährlich wiederholt wird; deshalb rechnen wir mit nur vier Jahren Wirkung.
  • LED-Beleuchtung: Hallenstrahler mit Präsenz- und Tageslichtsteuerung ersetzen Leuchtstoff- oder Metalldampflampen. Die Maßnahme ist sicher in der Wirkung, aber kapitalintensiv.
  • Wärmerückgewinnung: 70 bis 90 % der elektrischen Leistung eines Kompressors lassen sich laut einem Factsheet der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke als Wärme nutzen, bei 50 bis 90 °C. Die Rational AG in Landsberg am Lech spart mit neuen Kompressoren und Abwärmenutzung seit 2017 rund 280.000 kWh Erdgas und 16.000 kWh Strom pro Jahr; die Mehrkosten von rund 45.000 € für die effizientere Technik amortisierten sich laut Umweltpakt Bayern in rund 3,8 Jahren.
  • IE4-Motoren und Frequenzumrichter: Pumpen und Ventilatoren laufen oft mit fester Drehzahl gegen Drosselklappen. Ein Umrichter passt die Drehzahl dem Bedarf an; der Effekt ist bei Teillast am größten.
  • Lastmanagement: Energiemonitoring auf Basis des Lastgangs zeigt, welche Anlagen nachts und am Wochenende laufen. Abschaltroutinen senken die Grundlast; ein gestaffeltes Anfahren nach Schichtbeginn senkt zusätzlich die Lastspitze und damit das Leistungsentgelt.

Welche Maßnahmen sind nach DIN EN 17463 wirtschaftlich?

Die LED-Umrüstung ist im Musterbetrieb die größte Einzelmaßnahme und zugleich die einzige, die das gesetzliche Wirtschaftlichkeitskriterium verfehlt, obwohl sie über 15 Jahre gerechnet rund 70.000 € Kapitalwert erwirtschaftet. Die Amortisationszeit allein führt deshalb in die Irre.

§ 8a EDL-G verlangt für Pflichtaudits mindestens eine Kapitalwertberechnung. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) definiert in § 9 zusätzlich, wann eine Maßnahme als wirtschaftlich gilt: wenn sie nach DIN EN 17463 („Bewertung von energiebezogenen Investitionen“, Ausgabe Dezember 2021) spätestens nach der Hälfte ihrer Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erreicht. Maßnahmen mit mehr als 15 Jahren Nutzungsdauer fallen nicht unter dieses Kriterium. Nur wirtschaftliche Maßnahmen müssen Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Verbrauch nach einem Pflichtaudit in einem veröffentlichten Umsetzungsplan aufführen.

goClimate-Rechnung
goClimate-Rechnung: Kapitalwert der Maßnahmen (Kalkulationszins 6 %)
MaßnahmeNutzungsdauer (Annahme)Kapitalwert über NutzungsdauerKapitalwert nach halber Nutzungsdauerwirtschaftlich nach § 9 EnEfG
1. Druckluft-Leckagen4 Jahre+27.972 €+11.975 € (2 Jahre)ja
2. LED-Beleuchtung15 Jahre+70.438 €−10.541 € (7 Jahre)nein
3. Wärmerückgewinnung10 Jahre+30.044 €+10.780 € (5 Jahre)ja
4. IE4 und Umrichter15 Jahre+38.525 €+3.008 € (7 Jahre)ja, knapp
5. Lastmanagement10 Jahre+25.637 €+3.981 € (5 Jahre)ja
Summe+192.616 €4 von 5

So haben wir gerechnet: Kapitalwert = jährliche Ersparnis mal Rentenbarwertfaktor minus Investition, Zins 6 %, gleichbleibende Energiepreise, keine Restwerte, keine Förderung. Halbe Nutzungsdauer bei 15 Jahren abgerundet auf 7 Jahre; mit 7,5 Jahren bleibt die LED mit rund −4.300 € negativ. Annahmen: Zinssatz und Nutzungsdauern sind Schätzwerte; im echten Audit gelten der Zins des Unternehmens und die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Regel: § 9 EnEfG, DIN EN 17463.

Das Ergebnis hat zwei Seiten. Die LED-Umrüstung ist für den Betrieb rentabel und spart am meisten CO₂, sie wäre aber nicht veröffentlichungspflichtig. Die Druckluft-Leckagen erscheinen dagegen mit 0,6 Jahren Amortisation glänzend, liefern aber nur knapp ein Fünftel der Gesamtersparnis. Steigen die Energiepreise oder sinkt der Zins, kippt auch die LED ins Wirtschaftliche; mit Investitionsförderung, etwa aus der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), ebenfalls. Ein guter Auditbericht weist deshalb für jede Maßnahme Kapitalwert, Nutzungsdauer und eine Empfindlichkeitsrechnung aus, statt nur Amortisationszeiten zu reihen.

Wie ist ein Energieauditbericht nach DIN EN 16247-1 gegliedert?

Ein Energieauditbericht folgt der Gliederung, die das BAFA in seinem Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten vorgibt: Zusammenfassung, Hintergrundinformationen, Analyse des Energieverbrauchs, Einsparmaßnahmen und bei mehreren Standorten das Multi-Site-Verfahren, ergänzt um einen Anhang. Eine amtliche Vorlage zum Ausfüllen gibt es nicht.

  1. Zusammenfassung: wichtigste Erkenntnisse, Übersicht der Einsparpotenziale, gereihte Maßnahmenliste, Umsetzungsoptionen wie Contracting. Im Musterbetrieb: 351 MWh, 51.000 €, 106 t CO₂, vier wirtschaftliche Maßnahmen.
  2. Hintergrundinformationen: Unternehmen, Standorte, relevante Normen und Vorschriften, Ergebnisse der Auftaktbesprechung, Anwendungsbereich, Ziele und Erwartungen.
  3. Analyse des Energieverbrauchs: Bezugszeitraum (zwölf Monate), Verbrauch und Kosten je Energieträger mit CO₂, Nachweis der 90-%-Abdeckung, Aufschlüsselung nach Gebäudetechnik, Produktion und Transport, Lastprofile, Energieleistungskennzahlen. Im Musterbetrieb etwa kWh je Tonne Fertigteile und kWh je Quadratmeter Halle.
  4. Energieeinsparmaßnahmen: je Maßnahme Einsparung in kWh, Euro und t CO₂, Investition, Nutzungsdauer, Kapitalwert, Wechselwirkungen (im Musterbetrieb mindern behobene Leckagen die nutzbare Kompressorabwärme), passende Förderprogramme und ein Maßnahmenplan.
  5. Multi-Site-Verfahren: nur bei mehreren gleichartigen Standorten; Vergleichskriterien, Cluster und untersuchte Standorte.
  6. Anhang: Berechnungen, Verbraucherlisten, Messprotokolle, Rechnungsübersichten, Protokolle von Auftakt- und Abschlussbesprechung.

Der Leitfaden verlangt dynamische Wirtschaftlichkeitsverfahren wie Kapitalwert oder interne Verzinsung und bezeichnet die reine Amortisationszeit als ungeeignet. Für mit BAFA-Mitteln geförderte Audits im Mittelstand gelten eigene Hinweise zum Beratungsbericht; Fördersatz und Höchstbeträge stehen auf der Seite Was kostet ein Energieaudit und welche Förderung gibt es?

Was zeigen reale Energieaudits und Effizienznetzwerke?

Reale, veröffentlichte Ergebnisse bestätigen das Muster des Beispiels: Beleuchtung und Druckluft tauchen fast immer auf, die größten Einsparungen liegen aber in Prozessen. Zwei öffentliche Quellen machen das sichtbar, ein veröffentlichter Maßnahmenplan aus einem Energieaudit und das Monitoring von 72 Effizienznetzwerken.

Fallbeispiel

Nordischer Maschinenbau Rud. Baader, Lübeck: veröffentlichte Maßnahmen aus dem Energieaudit (Stand November 2024)

  • Der Lebensmittelmaschinenbauer veröffentlicht einen Auszug aus seinem Auditbericht nach DIN EN 16247-1 mit Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG; Auditor mit BAFA-Registrierung, Bewertung nach DIN EN 17463 (Dokument vom 8. November 2024)
  • 8 Maßnahmen mit zusammen 494.503 € geschätzten Kosten und 635.824 € positivem Kapitalwert
  • Größte Maßnahme: LED-Umrüstung in der Produktion mit 213.616 €, dynamischer Amortisation von 5,3 Jahren und 205.333 € Kapitalwert
  • Weitere Maßnahmen: Photovoltaik auf dem Dach (205.931 €, 11 Jahre), Druckluftoptimierung und Leckageprüfung (12.480 €, 4,6 Jahre), effiziente Heizungspumpen, Lichtsteuerung, weniger Standby, Fahrertraining, Elektromobilität
  • Nächste Überprüfung laut Dokument nach vier Jahren durch einen externen Energieauditor
Einordnung

Was der Fall zeigt

Der Fall bestätigt die Struktur des Musterbetriebs fast eins zu eins: Die LED-Umrüstung bindet 43 % der Investitionssumme und amortisiert sich in gut fünf Jahren, die Druckluftoptimierung kostet wenig. Er zeigt auch, dass ein Audit den Transport einbezieht, wie § 8a EDL-G es verlangt: Fahrertraining und Elektromobilität stehen neben Licht und Pumpen. Was der veröffentlichte Auszug nicht zeigt, sind die Einsparungen in kWh und CO₂; ohne sie lässt sich nicht prüfen, welche Maßnahme klimapolitisch am meisten bringt. Für Leser heißt das: Ein veröffentlichter Umsetzungsplan belegt die Pflichterfüllung, ersetzt aber keine Klimabilanz.

Fallbeispiel

Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke: Monitoring von 72 Netzwerken (Datenstand November 2025)

  • Die Initiative ist ein Bündnis von Bundesregierung und 20 Wirtschaftsverbänden; seit 2014 wurden 498 Netzwerke angemeldet, davon 228 in der Phase seit 2021 (Stand August 2026)
  • Ausgewertet: 72 Netzwerke mit 825 Unternehmen, 3.737 umgesetzte Maßnahmen (adelphi und Fraunhofer ISI, 4. Jahresbericht)
  • Ergebnis: 2.772 GWh Endenergie und 842.000 t CO₂-Äq. Einsparung pro Jahr; 92 % Zielerreichung bei der Endenergie
  • Beleuchtung stellt 23 % der Maßnahmen, Prozesstechnik nur 13 %, bringt aber 41 % der Endenergieeinsparung; interne Abwärmenutzung und Prozesswärme je 15 %
  • 51 % der Teilnehmer betreiben ISO 50001, 11 % nutzen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Einordnung

Was der Fall zeigt

Ein Energieaudit, das nur Querschnittstechnik findet, lässt den größten Hebel liegen. Im Schnitt spart eine Netzwerk-Maßnahme rund 742 MWh pro Jahr (2.772 GWh geteilt durch 3.737 Maßnahmen), alle fünf Maßnahmen des Musterbetriebs zusammen nur 351 MWh. Der Unterschied liegt in Prozesswärme, Abwärme und Prozesstechnik, die im Beispiel bewusst fehlen, weil sie sich ohne Kenntnis des konkreten Prozesses nicht seriös schätzen lassen. Für den Musterbetrieb wären die 420 MWh Prozesswärme der Waschanlage der nächste Prüfpunkt, etwa mit Wärmepumpe oder Abwärme. Zu beachten: Netzwerkteilnehmer sind meist größer als der Musterbetrieb, und die Einsparungen sind gemeldet, nicht gemessen.

Was bedeutet das Beispiel für Unternehmen?

Das Beispiel zeigt, dass ein Energieaudit in einem Mittelständler mit 3 GWh Verbrauch im Beispiel rund 11 bis 12 % von Energieverbrauch, Energiekosten und CO₂-Emissionen als Potenzial aufdeckt; der Nutzen hängt aber davon ab, ob das Unternehmen die Maßnahmen umsetzt und die Ergebnisse weiter nutzt.

  • Pflicht heute und nach dem Entwurf: Der Musterbetrieb ist als KMU heute nicht auditpflichtig. Nach dem Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8027) soll die Pflicht ab einem Durchschnittsverbrauch von mehr als 2,77 GWh gelten, unabhängig von der Größe; mit 3,1 GWh wäre er dann betroffen und müsste die wirtschaftlichen Maßnahmen, im Beispiel vier von fünf, innerhalb von drei Monaten nach dem Audit in einem Umsetzungsplan veröffentlichen. Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober 2026 fand die Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt; Stand 9. Oktober 2026 ist er nicht beschlossen. Ob ein Unternehmen heute verpflichtet ist, klärt die Seite Wer muss ein Energieaudit machen?
  • Förderung: Ein freiwilliges Audit kann der Musterbetrieb als KMU über das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ fördern lassen: 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € pro Jahr. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026. Pflichtaudits nach EDL-G sind nicht förderfähig.
  • Klimabilanz: Die fünf Maßnahmen senken Scope 1 (Erdgas) um rund 16 t und Scope 2 (Strom) um rund 90 t CO₂. Wer nach VSME, DNK oder ESRS berichtet, kann die Energiebilanz des Audits direkt als Datengrundlage nutzen; Hinweise dazu bietet die Seite zum Nachhaltigkeitsbericht.
  • Emissionsfaktor bewusst wählen: Mit dem Förderfaktor der KfW für Strom-Effizienzmaßnahmen (435 g CO₂/kWh) statt dem Strommix 2025 (344 g) ergäben sich rund 130 statt 106 t CO₂. Nennen Sie im Bericht immer, mit welchem Faktor gerechnet wurde. Wer zusätzlich Ökostrom bezieht, senkt Scope 2 marktbasiert weiter; was dabei zählt, erklärt die Seite zu Ökostrom.
  • Daten weiterverwenden: Lastgänge, Zählerplan und Kennzahlen des Audits sind die Basis für das nächste Audit in vier Jahren und für den Nachweis, dass Maßnahmen wirken.

Wo liegen die Grenzen eines Musterbeispiels?

Ein Musterbeispiel zeigt Struktur und Größenordnungen, ersetzt aber kein Audit: Jede Zahl im Beispiel ist eine Annahme, die in einem echten Betrieb durch Messung und Lastgang ersetzt wird. Abweichungen um den Faktor zwei sind bei einzelnen Maßnahmen normal.

Drei Punkte verdienen besondere Vorsicht. Erstens beeinflussen sich Maßnahmen gegenseitig: Weniger Leckagen bedeuten weniger Kompressorlauf und weniger nutzbare Abwärme; das Beispiel berücksichtigt das, indem es die Wärmerückgewinnung erst nach der Leckagebehebung rechnet. Zweitens hängen alle Euro-Werte an den Preisen von August 2026; der BDEW nennt für die Industrie 17,2 ct je kWh Strom, ein Jahr zuvor lag der Wert anders. Drittens sind CO₂-Einsparungen beim Strom von der Entwicklung des Strommixes abhängig: Je mehr erneuerbare Energien im Netz sind, desto weniger CO₂ spart jede eingesparte Kilowattstunde. Für eine eigene Abschätzung der Emissionen Ihres Unternehmens bietet sich der CO₂-Rechner von goClimate als Einstieg an; eine Unternehmensbilanz ersetzt er nicht.

Häufige Fragen zum Beispiel eines Energieaudits

Wie sieht ein Beispiel für ein Energieaudit aus?

Ein Energieaudit-Beispiel umfasst eine Energiebilanz nach Energieträgern und Verbrauchern, bewertete Einsparmaßnahmen mit Investition, Einsparung in kWh, Euro und CO₂ sowie Kapitalwert und einen Bericht nach DIN EN 16247-1. Im Musterbetrieb mit 3,1 GWh Verbrauch ergeben fünf Maßnahmen 351 MWh, rund 51.000 € und 106 t CO₂ Einsparung pro Jahr.

Welche Maßnahmen empfiehlt ein Energieaudit typischerweise?

Typisch sind Druckluft-Leckagen beseitigen, LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung an Kompressoren, effiziente Pumpen und Motoren mit Frequenzumrichter sowie Lastmanagement. Die größten Einsparungen liegen laut Monitoring der Effizienznetzwerke jedoch in der Prozesstechnik, die 41 % der Endenergieeinsparung bringt.

Wie viel spart ein Energieaudit?

Das Audit selbst spart nichts, erst die umgesetzten Maßnahmen. Im Musterbetrieb ergeben fünf Maßnahmen rund 11 % des Energieverbrauchs und 12,5 % der Energiekosten bei einer gemeinsamen Amortisation von 4,1 Jahren.

Was steht in einem Energieauditbericht?

Ein Energieauditbericht enthält eine Zusammenfassung, Hintergrundinformationen zum Unternehmen, die Analyse des Energieverbrauchs mit Aufschlüsselung, Lastprofilen und Kennzahlen, die bewerteten Einsparmaßnahmen mit Maßnahmenplan und einen Anhang. Die Gliederung gibt der Leitfaden des BAFA vor.

Gibt es einen Musterbericht für ein Energieaudit?

Einen amtlichen Musterbericht gibt es nicht. Das BAFA veröffentlicht einen Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten mit verbindlicher Gliederung und Beispieltabellen. Einige Unternehmen veröffentlichen Auszüge ihrer Auditberichte als Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG.