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Energie Auditorin

Energieaudit Bafa

Ein Energieaudit nach dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Überprüfung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Anlage. Das Ziel eines Energieaudits ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und damit Kosten zu sparen sowie den CO2-Ausstoß zu verringern. Ein Energieaudit kann von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

Warum muss ein BAFA Energieaudit durchgeführt werden?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Energieaudit durchgeführt werden kann:

  • Kostenreduktion: Energiekosten machen in vielen Unternehmen einen erheblichen Anteil der Betriebskosten aus. Durch die Durchführung eines Energieaudits und die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen können die Energiekosten reduziert werden.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften, die eine regelmäßige Überprüfung der Energieeffizienz vorschreiben, z.B. das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL G). Ein Energieaudit kann dazu beitragen, diese Vorschriften einzuhalten.
  • Imageverbesserung: Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind für viele Unternehmen und Kunden wichtige Themen. Durch die Durchführung eines Energieaudits und die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann das Image eines Unternehmens verbessert werden.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Energieeinsparmaßnahmen können nicht nur zu Kostenreduktionen beitragen, sondern auch die Arbeitsbedingungen verbessern. Beispielsweise kann durch die Optimierung von Heizungs- und Klimasystemen ein angenehmeres Raumklima geschaffen werden.

Wie sind die BAFA Anforderungen an ein Energieaudit?

Die Durchführung eines Energieaudits nach dem BAFA setzt voraus, dass das Unternehmen oder die Privatperson einen qualifizierten Energieberater beauftragt, der das Audit durchführt. Der Energieberater untersucht das Gebäude oder die Anlage auf Energieeinsparpotentiale und gibt Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu gehören beispielsweise die Optimierung von Heizungs- und Klimasystemen, die Dämmung von Gebäudehüllen oder die Installation von Energiesparlampen.

Das BAFA fördert die Durchführung von Energieaudits durch finanzielle Unterstützung. Unternehmen und Privatpersonen können Zuschüsse beantragen, um die Kosten für ein Energieaudit und die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen zu reduzieren. Weitere Informationen zu Energieaudits nach dem BAFA und den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website des BAFA.

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Die DIN EN 16247-1 ist eine Norm, die die Anforderungen an die Durchführung von Energieaudits festlegt. Sie legt unter anderem fest, welche Schritte bei der Durchführung eines Energieaudits zu beachten sind und welche Informationen in dem Auditbericht enthalten sein müssen.

Die DIN EN 16247-1 gilt für Energieaudits in allen Branchen und ist für Unternehmen, die als Nicht KMU gelten relevant. Sie bietet einen Rahmen für die Durchführung von Energieaudits und gibt Empfehlungen für die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen.

Energieaudit Gebäude

Wer führt das BAFA Energieaudit durch?

Ein Energieaudit nach dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird von qualifizierten Energieberatern durchgeführt. Energieberater sind Fachleute, die über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit verfügen. Sie sind in der Lage, Gebäude oder Anlagen auf Energieeinsparpotentiale zu untersuchen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben.

Energieberater werden von verschiedenen Institutionen und Verbänden ausgebildet und zertifiziert. Um ein Energieaudit nach dem BAFA durchführen zu können, muss der Energieberater über eine gültige Zertifizierung verfügen und sich an die Anforderungen der DIN EN 16247-1 halten. Unternehmen und Privatpersonen, die ein Energieaudit in Auftrag geben, sollten daher darauf achten, dass sie einen qualifizierten Energieberater beauftragen.

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Nachweis der Bagatellschwelle beim Energieaudit

Die Bagatellschwelle ist eine festgelegte Grenze, unter der kleinere Energieeinsparmaßnahmen nicht berücksichtigt werden müssen. Sie dient dazu, die Durchführung von Energieaudits und die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen für Unternehmen und Privatpersonen wirtschaftlich tragbar zu halten.

Wenn der Gesamtenergieverbrauch eines verpflichteten Unternehmens im Jahr 500.000 Kilowattstunden (kWh) oder weniger beträgt, reicht es aus, dem BAFA ausgewählte Basisdaten zum Unternehmen, zum Gesamtenergieverbrauch und zu den Energiekosten elektronisch im Rahmen einer Vollzugsmeldung mitzuteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bagatellschwelle nur für Energieaudits nach dem BAFA gilt. Es gibt auch andere Energieaudits, bei denen keine Bagatellschwelle berücksichtigt wird und alle wirtschaftlich sinnvollen Energieeinsparmaßnahmen empfohlen werden müssen.

Online Erklärung zum BAFA Energieaudit

Das BAFA bietet auf seiner Website die Möglichkeit, die Energieauditerklärung online über ein Formular abzugeben. Dies kann insbesondere für Unternehmen und Privatpersonen praktisch sein, die keine Zeit oder keine Möglichkeit haben, die Energieauditerklärung auf anderem Weg abzugeben.

Die Online-Energieauditerklärung ist ein elektronisches Formular, in dem die Unternehmen oder Privatpersonen ihre Daten zum Energieaudit und zu den Energieeinsparmaßnahmen eingeben können. Das Formular kann direkt auf der Website des BAFA ausgefüllt und abgeschickt werden. Die Online-Energieauditerklärung kann auch dazu genutzt werden, den Förderstatus des Antrags online zu verfolgen. Die Online-Energieauditerklärung zum BAFA Energieaudit ersetzt jedoch nicht die Vor Ort Begehung des Energieberaters! Diese Vor Ort Begehungen sind nach wie vor obligatorisch.

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FAQs zum Thema Energieaudit Bafa

Was kostet ein Energieberater für BAFA?

Die Kosten für einen Energieberater variieren je nach Umfang der Arbeit. In der Regel dauert ein Vor-Ort-Termin 2 bis 3 Stunden und kostet zwischen 350 und 450 Euro. Ein umfassendes Audit für große Gebäude kann 2.000 bis 2.400 Euro kosten, ein kompakterer Audit beläuft sich durchschnittlich auf ca. 1.800 Euro.

Was macht ein BAFA Berater?

Ein Berater, der im Rahmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tätig ist, hat verschiedene Aufgaben. In der Regel handelt es sich bei den Beratern, die im BAFA tätig sind, um Fachleute mit umfassenden Kenntnissen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Ein BAFA Berater kann beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:

  • Durchführung von Energieaudits
  • Beratung von Unternehmen und Privatpersonen
  • Erstellung von Förderanträgen

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Das Förderverfahren im Rahmen eines Energieaudits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Antragstellung: Unternehmen und Privatpersonen, die ein Energieaudit durchführen lassen möchten, stellen einen Antrag auf Förderung beim BAFA. Dazu müssen sie das Antragsformular auf der Website des BAFA ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
  2. Prüfung des Antrags: Das BAFA prüft den Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag weiter bearbeitet.
  3. Beauftragung eines Energieberaters: Der Antragsteller muss einen qualifizierten Energieberater beauftragen, der das Energieaudit durchführt. Der Energieberater erstellt einen Energieauditbericht und gibt Empfehlungen für Energieeinsparmaßnahmen.
  4. Einreichung des Energieauditberichts: Der Energieberater reicht den Energieauditbericht beim BAFA ein. Dazu muss er das Energieauditberichtsformular ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
  5. Prüfung des Energieauditberichts: Das BAFA prüft den Energieauditbericht und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Energieauditbericht weiter bearbeitet.
  6. Entscheidung über die Förderung: Das BAFA entscheidet, ob die Förderung bewilligt wird und wie hoch die Förderung ausfällt.

Kann mir das BAFA eine Freistellung von der Durchführung eines Energieaudits erteilen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von der Durchführung eines Energieaudits erteilen. Die Freistellung von der Energieauditpflicht kommt in Betracht, wenn das Unternehmen oder die Privatperson nachweisen kann, dass ein Energieaudit für das Gebäude oder die Anlage nicht sinnvoll ist.

Eine Freistellung von der Energieauditpflicht kann beispielsweise erteilt werden, wenn das Gebäude oder die Anlage bereits sehr energieeffizient ist und keine Einsparpotentiale mehr aufweist. Auch wenn das Gebäude oder die Anlage in absehbarer Zeit abgerissen wird, kann eine Freistellung in Betracht kommen.

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Welche Nachweise muss ich dem BAFA im Falle einer Stichprobenkontrolle vorlegen?

Es ist möglich, dass das BAFA im Rahmen einer Stichprobenkontrolle von Unternehmen verlangt, dass sie einen Nachweis über ein durchgeführtes Energieaudit vorlegen. Neben dem Nachweis über das durchgeführte Energieaudit kann das BAFA auch die Dokumentation des Energieverbrauchs des Unternehmens verlangen. Diese Dokumentation sollte detailliert die Energieverbräuche des Unternehmens aufzeigen und mögliche Einsparpotentiale aufzeigen. Es ist wichtig, dass die Dokumentation aktuell und vollständig ist und alle Anforderungen des BAFA erfüllt. Wenn Sie von der BAFA zu einer Stichprobenkontrolle aufgefordert werden und unsicher sind, welche Nachweise Sie vorlegen müssen, wenden Sie sich an das BAFA oder an eine Beratungsstelle, um sich über die genauen Anforderungen zu informieren. 🌱

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Bildquellen

  • Energie-Auditorin: iStock/Waradom Changyencham
  • Energieaudit-Gebaeude: iStock/36clicks
  • Energiemonitoringsystem: iStock/Traimak_Ivan