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Luftverschmutzung durch Industrie

Dekarbonisierung in der Industrie: Förderprogamme & Co.

Die Industrie gehört in Deutschland zu einem der größten Schadstoffemittenten. Vor allem die Stahl-, Chemie-, Zement-, Kalk- und Nichteisenmetallindustrie verbrauchen riesige Mengen an fossiler Energie und tragen durch ihre Abgase maßgeblich zum Klimawandel bei. Die Bundesregierung hat deshalb eine neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft gesetzt, die Klimaschutz in energieintensiven Industrien unterstützen soll. Lesen Sie hier alles was Sie zum Projekt „Dekarbonisierung in der Industrie“ wissen müssen.

Quellen der Treibhausgasemissionen der Industrie

Treibhausgase sind Abgase, die Wärme in der Erdatmosphäre binden und so zu einem Anstieg der Erdtemperatur führen. Treibhausgase (THG) können sowohl aus natürlichen Quellen wie der Zersetzung organischer Stoffe als auch aus menschlichen Aktivitäten wie Wirtschaft und Industrie. Der Ausstoß von Treibhausgasemissionen der Industrie ist größtenteils für den Klimawandel verantwortlich und ist die zweitgrößte Quelle von Emissionen in Deutschland. Um diese zu kompensieren sind Maßnahmen zur CO2 Speicherung, wie das Aufforsten der Wälder längst nicht ausreichend. Deshalb ist es wichtig Klimaschutz in energieintensiven Industrien, wie zum Beispiel der Stahl-, Chemie-, Zement-, Kalk- und Nichteisenmetallindustrie umzusetzen.

Die THG-Emissionen der Industrie lassen sich im Allgemeinen in drei Gruppen unterteilen:

  • direkte energiebezogene Emissionen, die durch die Verwendung von Brennstoffen zur Bereitstellung von Energie für industrielle Prozesse, wie Prozesswärme, Dampf oder Strom entstehen
  • indirekte energiebezogene Emissionen, die entstehen, wenn Unternehmen Strom verwenden, der vorgelagert, also außerhalb der eigenen Kraftwerke, erzeugt wurde.
  • direkte prozessbedingte Treibhausgasemissionen, die durch die nicht-energetische Nutzung von kohlenstoffbasierten Energiequellen und anderen Rohstoffen oder durch die Freisetzung von anderen Treibhausgasen als CO2 bei industriellen Prozessen freigesetzt werden.

Jährliche Treibhausgas Emissionen in Deutschland nach Sektoren

Jährliche Treibhausgas Emissionen Deutschland
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/bilder/dateien/2021-03-15_thg_crf_plus_1a_details_ci_1990-2019_vjs2020.pdf

Deutschlands Ziele zur Treibhausgasminderung in der Industrie

Im Jahr 2010 setzte sich die Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu reduzieren. 2016 wurde dieses Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität im Klimaschutzplan 2050 (KSP 2050) bekräftigt und um konkrete Reduktionsziele für die einzelnen Branchen ergänzt. Diese Ziele sind nun im Bundesklimaschutzgesetz gesetzlich verankert und entsprechen dem Europäischen Green Deal der konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung energieintensiver Industrien fordert. Dazu gehört neben den Branchen wie Verkehr, Energieerzeugung und Luftfahrt auch die verarbeitende Industrie.

Für den Industriesektor sieht das KSP 2050 ein Zwischenziel zur Treibhausgasneutralität von rund 40 Millionen Tonnen CO 2 Äquivalente bzw. 51 bis 49 Prozent bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Um diese ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es großer Veränderungen in allen Wirtschaftssektoren.

Um die im KSP 2050 festgelegten Ziele zu erreichen, müssen die direkten Treibhausgasemissionen des Industriesektors von 181 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2014 auf 140 bis 143 Millionen Tonnen bis 2030, also um 20% reduziert werden. Diese Reduzierung kann durch einen langfristigen strategischen Ansatz erreicht werden, der nach 2020 umgesetzt und in den Jahren bis 2030 weiter optimiert wird.Um den ambitionierten Zeitplan zur Klimaneutralität im Industriesektor einhalten zu können und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen zu geben, muss der Staat nichtfür die Dekarbonisierung des Industriesektors klare und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.

Klimaschutz und Dekarbonisierung im Industriesektor

Um die Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, schlägt das Bundesumweltministerium (BMU) verschiedene Ansätze vor, die zur Treibhausgasneutralität der Industrie führen sollen.

für direkte energiebedingte Emissionen

  • Steigerung der Energieeffizienz durch Optimierung von Verfahren und Prozessen auf den neusten Stand der Technik und konsequente Nutzung von Abwärme
  • Verwendung erneuerbarer Energien, vor allem in Form von Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. zur Wärme- und Kälteversorgungfür indirekte energiebedingte Abgase
  • Ausbau der erneuerbaren Energien, Phasing-Out atomarer und fossiler Energieträger 
  • Effizienzsteigerungen bei Energiewandlung und -nutzung in industriellen Anwendungenfür Industrien mit prozessbedingten Emissionen
  • Prozessumstellungen zur Vermeidung prozessbedingter Abgase durch grundlegende Umstellung von Herstellungsverfahren
  • Ersetzung von emissionsverursachenden Rohstoffen oder Produkten
  • Anwendung von CCU (Carbon Capture and Utilization: Abscheidung und anschließende Verwendung von CO2)

Ursachen für Treibhausgasemissionen in der Industrie

Ursachen für Treibhausgasemissionen in der Industrie
Quelle: https://www.klimaschutz-industrie.de/themen/klimaschutz-in-der-industrie/

Dekarbonisierung in der Industrie Förderprogramm

Durch das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums (BMU) sollen Industrieunternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz und bei der Reduzierung von prozessbedingten Emissionen unterstützt werden.

Um das Förderziel zu erreichen sichert das BMU einen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Erprobung in Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen dabei in die Entwicklung von treibhausgasarmen/-neutralen Herstellungsverfahren oder innovativen und hocheffizienten Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren fließen. Desweiteren führt der Fördergeber auch alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen, sowie Brückentechnologien als förderbare Projekte auf.

Wirkungslogik eines Projekts im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Wirkungslogik Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie
Quelle: https://www.z-u-g.org/fileadmin/user_upload/KEI_download_pdf/Foederprogramm/KEI_Leitfaden_Foerderprogramm_Monitoring.pdf

Förderrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie

Am 1. Januar 2021 ist die neue BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten und dient dazu energieintensiven Branchen wie der Stahl-, Zement-, Kalk,- und Chemieindustrie zu helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Klimaschutztechnologien umfangreich und dauerhaft zu reduzieren.

Die vom Förderprogramm betroffenen Projekte sollen einen wesentlichen Beitrag zur bekämpfung des Klimawandels leisten, mit einer klaren Perspektive für den mittel- bis langfristigen vollständigen Ersatz von fossilen Energieträgern und Rohstoffen. Diese Projekte haben einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und sollen als Modelle auf andere Unternehmen übertragbar sein. Die Förderung der Technologien und Verfahren, die zu einer Reduzierung der THG-Abgase beitragen ist wichtig, da es die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erhält. Das Förderprogamm dient somit dazu den Klimaschutz in energieintensiven Industrien auszuweiten und die Entwicklung von Klimaschutztechnologien voranzutreiben. Durch die Förderung werden auch Investitionen in Anlagen begünstigt, die erneuerbare Energie verwenden oder sich im Rahmen ihres Industriesektors für die Umwelt einsetzen.

Ablauf des Antragsverfahrens im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“

Ablauf des Antragsverfahrens
Quelle: https://www.klimaschutz-industrie.de/fileadmin/user_upload/KEI_download_pdf/Foederprogramm/KEI_Leitfaden_Foerderprogramm_Dekarbonisierung.pdf

Handlungsbedarf in allen Industriebranchen

Mit der Erreichung der Ziele im Rahmen der Energiewende ist es in Sachen Umweltschutz in der Industrie noch nicht getan. Laut BMU, besteht in allen von ihnen präsentierten Ansätzen akuter Handlungsbedarf zur Dekarbonisierung damit die Klimaziele der Energiepolitik erreicht werden können. Auch wenn die Förderung des BMUs nur auf spezifische Branchen der Industrie abzielt, sind alle Unternehmensbereiche gefordert ihren Beitrag zur Emissionsreduzierung zu leisten – branchenübergreifend in den Sektoren von der Produktion, über die Lieferketten bis hin zum Verkauf. Denn in Zukunft wird es immer wichtiger Industrien und Wirtschaft nach einem neuen klimafreundlichen Maßstab aufzubauen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat, Forschung und Wirtschaft nötig, um die Umwelt nachhaltig zu schützen. Hier bedarf es geeigneter Förder- und Anreizinstrumente, wie mit dem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums zur „Dekarbonisierung der Industrie“ oder dem EU-Innovationsfonds zur Förderung kohlenstoffarmer Technologien, wie zum Beispiel Solarenergie, Photovoltaik oder grüne Fernwärme geplant. 🌱

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Bildquellen

  • Paper-Mill-Air-Pollution: iStock/Jukkisjupi