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Energieaudit Pflicht für Unternehmen

Eine Energieaudit-Pflicht besteht für Unternehmen in Deutschland, die bestimmte Größen- und Branchenkriterien erfüllen. Die genauen Anforderungen und Fristen sind im Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) festgelegt. Unternehmen, die von der Pflicht betroffen sind, müssen alle vier Jahre einen Energieaudit durchführen lassen und die Ergebnisse dem zuständigen Amt vorlegen.

Die Audit-Pflicht soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Unternehmen zu reduzieren und damit auch die CO2-Emissionen zu verringern. Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz eines Unternehmens, die von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt wird. Das Audit umfasst unter anderem die Erfassung des aktuellen Energieverbrauchs, die Identifikation von Einsparpotentialen und die Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Ergebnisse des Audits können dann als Grundlage für die Entwicklung eines Energiemanagementsystems und die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung dienen.

In Deutschland gibt es seit April 2015 eine gesetzliche Verpflichtung für bestimmte Unternehmen, einen Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und einem Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Energieaudit nach DIN EN 16247 1 für Unternehmen: Ist Ihre Firma betroffen?

Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, einen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal muss es sich um ein Nicht KMU, also ein Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro handeln. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre einen Energieaudit durchzuführen.

Wenn das Unternehmen jedoch bereits innerhalb der letzten drei Jahre einen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt hat, muss es diesen nicht wiederholen. Es ist also wichtig, dass Unternehmen ihre Daten rund um den Energieverbrauch regelmäßig überwachen und den Stand ihres letzten Energieaudits im Auge behalten, um sicherzustellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Hat Ihr Unternehmen hingegen KMU Status, so sind Sie nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.

Energieaudit-Pflicht: Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Verpflichtung zum Durchführen von Energieaudits für bestimmte Unternehmen ist im Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) festgelegt. Das EDL G regelt die Anforderungen an Energieaudits und legt fest, welche Unternehmen von der Energieaudit-Pflicht betroffen sind.

Dabei stellt die DIN EN 16247 eine Norm dar, die die Anforderungen an Energieaudits festlegt. Diese Norm gilt für alle Arten von Energieaudits, einschließlich Energieaudits von Gebäuden und Industriebetrieben. In Deutschland gibt es zusätzliche gesetzliche Regelungen, die Energieaudits betreffen, beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Gesetze legen unter anderem fest, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen, und welche Anforderungen an das Audit gestellt werden. Die DIN EN 16247 dient als Grundlage für diese gesetzlichen Regelungen und stellt die Mindestanforderungen an Energieaudits dar.

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Die Energieaudit-Pflicht: braucht man 2023 ein Wiederholungsaudit?

Es ist möglich, dass Unternehmen im Jahr 2023 ein Wiederholungsaudit durchführen müssen, wenn sie bereits im Jahr 2019 oder früher ein Energieaudit durchgeführt haben. Die Pflicht zum Energieaudit gilt seit 2015 und alle vier Jahre müssen die betroffenen Unternehmen einen Energieaudit durch. Daher ist 2023 für viele Unternehmen ein Wiederholungsaudit fällig.

Sie sollten daher überprüfen, wann Ihr Unternehmen den letzten Energieaudit durchgeführt hat und ob im Jahr 2023 die vierjährige Zeitspanne abläuft.

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Steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 1

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 kann dazu beitragen, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu verbessern. Durch das Audit werden mögliche Einsparpotentiale identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Energieverbrauch Ihres Unternehmens zu reduzieren und damit Kosten zu sparen.

Ein Energieaudit ist auch eine gute Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu dokumentieren und zu verbessern, um so möglichen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Wenn Sie daran interessiert sind, ein Energieaudit für Ihr Unternehmen durchzuführen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Energieauditor wenden, der das Audit gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchführen kann.

Energieaudit oder Energiemanagementsystem?

Ein Energieaudit und ein Energiemanagementsystem (EnMS) haben beide das Ziel, die Energieeffizienz eines Unternehmens zu verbessern. Der Hauptunterschied zwischen den beiden liegt jedoch darin, wie sie erstellt und implementiert werden. Ein Energieaudit ist eine einmalige Überprüfung des Energieverbrauchs eines Unternehmens, bei der mögliche Einsparpotentiale identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen werden.

Ein Energiemanagementsystem hingegen ist ein dauerhaftes System, das darauf abzielt, den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Unternehmens kontinuierlich zu verbessern. Es umfasst die Einrichtung von Prozessen und Verfahren, die es dem Unternehmen ermöglichen, seinen Energieverbrauch zu überwachen und zu steuern, und es kann auch eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50001 umfassen.

Während ein Energieaudit also eine einmalige Überprüfung des Energieverbrauchs eines Unternehmens darstellt, ist ein Energiemanagementsystem ein dauerhaftes System zur Verbesserung der Energieeffizienz.

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FAQs zum Thema Pflicht zum energieaudit

Wer ist zu einem Energieaudit verpflichtet?

In Deutschland sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, einen Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Die Pflicht zum Audit ist im Energiedienstleistungsgesetz (EDL G) festgelegt.

Wann ist ein Energieaudit verpflichtend?

Ein Energieaudit ist für alle Unternehmen verpflichtend, auf die die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro
  • Unternehmen mit einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro

Diese Unternehmen sind verpflichtet, alle vier Jahre einen Energieaudit durchzuführen. Wenn ein Unternehmen also in den letzten vier Jahren keinen Audit durchgeführt hat, muss es im nächsten Jahr einen Energieaudit durchführen, um seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Wann muss ein KMU ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro sind von der Pflicht zum Energieaudit ausgenommen. Es ist jedoch empfehlenswert, auch für diese Unternehmen ein Energieaudit durchzuführen, um mögliche Einsparpotentiale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern.

Wer muss ein Energiemanagementsystem einführen?

Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist in Deutschland im Allgemeinen nicht verpflichtend. Unternehmen können freiwillig ein EnMS einführen, um ihren Energieverbrauch und ihre Energieeffizienz zu verbessern und Kosten zu sparen. Es gibt jedoch bestimmte Branchen, in denen die Einführung eines EnMS durchaus sinnvoll ist.

In manchen Fällen ist die Einführung eines EnMS sogar auch tatsächlich gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Dies ist beispielsweise der Fall in der Industrie, in der Energieintensive Unternehmen verpflichtet sind, ein EnMS nach der DIN ISO 50001 zu implementieren. Auch in der öffentlichen Verwaltung gibt es bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz, die durch die Einführung eines EnMS erfüllt werden können. Unternehmen, die sich für die Einführung eines EnMS entscheiden, sollten sich an einen erfahrenen Berater wenden, der bei der Implementierung des Systems unterstützen kann.

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Fazit zum Thema Energieaudit Pflicht für Unternehmen

Auch wenn die Durchführung eines Energieaudits in Deutschland nicht für alle Unternehmen Pflicht ist, lohnt es sich doch in den meisten Fällen ein Audit durchzuführen, um Einsparpotenziale aufzudecken.

Durch ein Energieaudit können Unternehmen nicht nur ihren Energieverbrauch und damit ihre Betriebskosten reduzieren, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein Energieaudit hilft dabei, Energieverluste zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln. Die Durchführung eines Energieaudits ist daher auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll und kann langfristig wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringen. 🌱

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